Wespenberater
Der Wespen- und Hornissenberater hilft bei Ihrem Wespenproblem
Sind Wespen gefährlich?
Ein Wespen und Hornissenvolk ist im Gegensatz zu einem Bienenvolk nur einjährig.
Hornissen und Wespen sind äußerst nützlich, meist harmlos und haben ihren festen Platz im Naturgefüge, daher sind sie grundsätzlich wie alle wilden Tiere geschützt.
Bei Hornissen zum Beispiel besteht etwa 90 Prozent ihrer Beute aus Fliegen und Bremsen, auch Wespen.
Aus diesem Grund sind in Gärten, in denen sich ein Hornissennest befindet, nur wenige Wespen – die Hornissen halten die Population hier klein und die Zuckerräuber von Ihrem sommerlichen Kaffeetisch fern.
Wespen dürfen wie alle "wilden" Tiere (und Pflanzen) laut § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht ohne vernünftigen Grund in ihrer Entwicklung gestört oder gar getötet werden.
Stört ein Nest am Standort, so helfen kleinere Umbauten am Nest oder das Umsiedeln eines Wespenvolkes mitsamt ihrem Nest an einen weniger störenden Standort, sich einen Sommer lang mit den schwarz-gelben Stachelträgerinnen zu arrangieren.
Wespen und Hornissen stechen nur, wenn sie sich oder ihr Nest bedroht fühlen.
Richtiges Verhalten in Nestnähe löst 80 Prozent der befürchteten Konflikte von alleine.
Wespen und Hornissen leben nur einen Sommer lang.
Im Herbst sterben sie ab und nur die im Herbst begatteten jungen Königinnen überwintern irgendwo
Das alte, verlassene Nest kann im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr problemlos entfernt werden.
Muss das Wespennest oder Hornissennest weg?
Als Wespen- und Hornissenberater bin ich für Fragen rund um Thema: Beratung, Umsiedelung und Hilfe geschult und kann die Situationen richtig einzuschätzen.
Anlieger die sich von Wespen und/oder Hornissen bedroht fühlen und/oder ein (vermeintliches) Wespenproblem haben, können sich an mich wenden, um Rat einzuholen.
Und nur in den allerseltensten Fällen ist die sachkundige Vernichtung eines Wespenvolkes durch einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfer wirklich notwendig. Hierzu benötigt man eine Genehmigung!
Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt
Hornissen – wie auch alle Hummeln und Wildbienen – sind nach der Bundesartenschutzverordnung (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) noch strenger geschützt. Für eine Nestumsiedlung und diese nur aus wichtigem Grund – und nur durch sach- und fachkundige Personen – muss zuvor eine Genehmigung – nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, ich helfe Ihnen gerne weiter!
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